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Energiefinanzierung

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Baden-Württemberg

Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand Januar 2024

Wenn Sie Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen möchten, erhalten Sie für Ihre Investitionen ein Förderdarlehen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen.
  • Landwirtschaftliche Betriebe.
  • Vereine.
  • Genossenschaften.
  • Stiftungen. 
  • Gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

  • Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Erneuerbare-Energien-Anlagen.
  • Modernisierung, Umrüstung oder Nachrüstung von Erneuerbare-Energien-Anlagen.
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung  (Sonne, Wind, Wasser, feste Biomasse, Biogas, Geothermie).
  • Erneuerbare-Energien-Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung.
  • Netze oder Speicher für mit erneuerbaren Energien erzeugte Wärme oder Kälte.
  • Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen).

Was sind die Voraussetzungen?

  • Private oder öffentliche Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe qualifiziert.
  • Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen berechtigt.
  • Ziel: Erzeugung, Verteilung, Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien für Eigenverbrauch, Netzeinspeisung oder Direktvermarktung.
  • Ziel: Erzeugung, Verteilung, Speicherung von Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien.
  • Ziel: Flexibilisierung der Stromnachfrage für Stromkunden.
  • Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg.

Wie wird gefördert?

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren.
  • Kredithöhe: 25.000 bis 10 Mio. €.
  • Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15, 18 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3 Jahre | abweichende Laufzeiten möglich.
  • Sollzinsbindung: Wie Kreditlaufzeit, bei 18- und 20-jähriger Kreditlaufzeit auch wahlweise kürzere Sollzinsbindung von 10 Jahren.
  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M. auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge.
  • Sondertilgung: Jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
 

E-Mail: info@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

Energiefinanzierung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.