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Energiewende in Unternehmen

Bestand/Neubau | gewerblich genutzte Gebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Invstitions und Förderbank (IFB)
Stand Mai 2022

Es wird ein Förderprogramm angeboten, das Unternehmen bei der effizienteren und flexibleren Erzeugung und Nutzung von Energie unterstützt.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Auftragsvergabe bevorzugt)

Was wird gefördert?

  • Energieberatungsleistungen für Unternehmen
  • Energiecontrollingysteme
  • Intelligente Einbindung von Unternehmen in die Energieversorgung: Investitionen in technische Anlagen von Unternehmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Vermeidung von CO2-Emissionen   

Was sind die Voraussetzungen?

  • Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre
  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • geförderte Anlagen müssen bestimmte technische Bedingung erfüllen
  • Vorhaben muss in Hamburg erfolgen 

Wie wird gefördert?

Höhe der Fördersumme anhand prognostizierten CO2-Emissionsvermeidung, die durch Energieeffizienzsteigerung und einen strommarktorientierten Betrieb der geförderten Anlagen erzielt wird:

  • 350 €/t CO2 für Anlagen zur Nutzung von Abwärme mit einer Verbindung zu einem Wärmenetz ab 300 kWth, sowie für KWK-Anlagen mit einer Verbindung zu einem Wärmenetz ab 300 kWth
  • 200 €/t CO2 für KWK-Anlagen ab 200 kWel
  • 300 €/t CO2 für  Power-to-Heat ab 500 kWel
  • 500 €/t CO2 für Stromspeicher ab 100 kWel
  • 1000 €/t CO2 für Wärmepumpen ab 250 kWth sowie für die Erschließung von schaltbaren Lasten und Flexibilisierung von Erzeugungsanlagen ab einer Gesamtschaltleistung von 200 kWel
  • 2000 €/t CO2 für Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Prozessen


Beihilfeintesität ist Abhängig von Vorhaben und Unternehmensgröße:

  • kleiner Unternehmen : 20%
  • mittlere Unternehmen : 10%

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Förderung nach der AGVO darf mit anderen staatlichen Beihilfen grundsätzlich nicht kumuliert werden

Kontakt

Behörde für Umwelt und Energie
Referat Energiewende in der Wirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Ansprechpersonen
Ronald Burchardt
Tel: 0 (+49) 40 / 4 28 40 - 3641
E-Mail: ronald.burchardt@remove-this.bukea.hamburg.de

Sven-Olaf Salow
Tel: 0 (+49) 40 / 4 28 40 - 2252
E-Mail: sven-olaf.salow@remove-this.bukea.hamburg.de

Weiterführende Informationen

Energiewende in Unternehmen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.