Zurück zur Übersicht

Energiewende - INTERREG B

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Berlin

Fördergeber Europäische Union
Stand Januar 2024

Förderung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Energiesysteme, der Entwicklung von Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Entwicklung und Erprobung von Lösungen zur Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energie.

Wer wird gefördert?

  • Öffentlichen Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, u.a. Gemeinden, Regionalräte, Ministerien und Regierungsstellen; 
  • sektorale Agenturen, Beratungszentren und -gremien, Organisationen zur Unterstützung der Wirtschaft, Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter sowie Unternehmen; 
  • Verbände oder NROs; 
  • Hochschul- und Forschungseinrichtungen;
  • Bildungs- und Ausbildungszentren

Was wird gefördert?

  • Technische Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur
  • Strategieentwicklung, Konzepte-, Teilkonzepterstellung
  • Vernetzung, Kooperation

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Interreg Baltic Sea Region
Managing Authority/Joint Secretariat
IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
Grubenstraße 20
18055 Rostock, Germany
 

Tel.: 0 (+49) 381 454 840
E-Mail: info@remove-this.interreg-baltic.eu

Weiterführende Informationen

Energiewende - INTERREG B


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.