Erneuerbare Wärme - Fördermodul Wärmespeicher
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Hamburg
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert den Neubau von Wärmespeichern zur Steigerung der Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Was wird gefördert?
- Neubau von Wärmespeichern.
Was sind die Voraussetzungen?
Der Neubau von Wärmespeichern wird gefördert, wenn:
- Das Speichervolumen des Wärmespeichers mindestens 4m³ betragt.
- Die zu speichernde Wärme zu mindestens denselben Anteilen aus erneuerbarer Energie und /oder unvermeidbarer Abwärme stammt, wie für die Förderung von Wärmeverteilnetzen erforderlich ist.
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
Wie wird gefördert?
Höhe des Zuschusses beträgt je m³ Speichervolumen bei Warmwasserspeichern und Eis-Energiespeichern:
- 400 € für Wärmespeicher mit einem Volumen kleiner als 10 m³.
- 250 € für Wärmespeicher mit einem Volumen von 10 bis 100 m³.
- 100 € für Wärmespeicher mit einem Volumen von über 100 bis 700 m³.
- Warmwasserspeicher und Eis-Energiespeicher mit einem Volumen von mehr als 700 m³ wird die Höhe des Zuschusses im Einzelfall festgelegt.
Bei Wärmespeichern mit dem Speichermedium Erdreich beträgt die Höhe des Zuschusses je m³ Speichervolumen:
- 90 € für Wärmespeicher mit einem Volumen kleiner als 45 m³.
- 55 € für Wärmespeicher mit einem Volumen von 45 bis 450 m³.
- Wärmespeicher mit Speichermedium Erdreich und einem Volumen von mehr als 450 m³ wird die Höhe des Zuschusses im Einzelfall festgelegt.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich möglich.
- Summe aller öffentlichen Zuschüsse darf bezogen auf dieselben förderfähigen Kosten einen Anteil von 80 % nicht überschreiten. Dabei darf die Summe von Förderzusagen (Zuschüsse und Darlehen) die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechperson
Anja Bartsch
Tel: 0 (+49) 40/248 46-129
E-Mail: a.bartsch@ifbhh.de
Hanna Seyfarth
Tel: 0 (+49) 40/248 46-364
E-Mail: h.seyfarth@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Erneuerbare Wärme - Fördermodul Wärmespeicher
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.