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Erneuerbare Wärme - Fördermodul Wärmespeicher

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Mai 2022

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert den Neubau von Wärmespeichern zur Steigerung der Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

  • Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen

Was wird gefördert?

  • Neubau von Wärmespeichern

Was sind die Voraussetzungen?

Der Neubau von Wärmespeichern wird gefördert, wenn:

  • das Speichervolumen des Wärmespeichers mindestens 4m³ betragt
  • die zu speichernde Wärme zu mindestens denselben Anteilen aus erneuerbarer Energie und /oder unvermeidbarer Abwärme stammt, wie für die Förderung von Wärmeverteilnetzen erforderlich ist
  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen

Wie wird gefördert?

Höhe des Zuschusses beträgt je m³ Speichervolumen bei Warmwasserspeichern und Eis-Energiespeichern:

  • 400 € für Wärmespeicher mit einem Volumen kleiner als 10 m³
  • 250 € für Wärmespeicher mit einem Volumen von 10 bis 100 m³
  • 100 € für Wärmespeicher mit einem Volumen von über 100 bis 700 m³
  • Warmwasserspeicher und Eis-Energiespeicher mit einem Volumen von mehr als 700 m³ wird die Höhe des Zuschusses im Einzelfall festgelegt


Bei Wärmespeichern mit dem Speichermedium Erdreich beträgt die Höhe des Zuschusses je m³ Speichervolumen:

  • 90 € für Wärmespeicher mit einem Volumen kleiner als 45 m³
  • 55 € für Wärmespeicher mit einem Volumen von 45 bis 450 m³
  • Wärmespeicher mit Speichermedium Erdreich und einem Volumen von mehr als 450 m³ wird die Höhe des Zuschusses im Einzelfall festgelegt

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich möglich
  • Summe aller öffentlichen Zuschüsse darf bezogen auf dieselben förderfähigen Kosten einen Anteil von 80 % nicht überschreiten. Dabei darf die Summe von Förderzusagen (Zuschüsse und Darlehen) die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg

Ansprechperson
Anja Bartsch
Tel: 0 (+49) 40/248 46-129
E-Mail: a.bartsch@remove-this.ifbhh.de

Hanna Seyfarth
Tel: 0 (+49) 40/248 46-364
E-Mail: h.seyfarth@remove-this.ifbhh.de

Weiterführende Informationen

Erneuerbare Wärme - Fördermodul Wärmespeicher


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.