Modul Wärmepumpen
- Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 125 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 5.000 €.
- Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 90 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.500 €.
- Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500kW.
- Der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, bei gleichzeitigem Einbau einer geförderten Wärmepumpe, wird mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00 € je Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.
Modul Erschließung von Wärmequellen
- Für Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie mit Hilfe von Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe oder Erdwärmekollektoren beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % der notwendigen Investitionskosten.
- Für PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.
- Für Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der notwendigen Investitionskosten.
- Die Förderung der Nutzung der Tiefengeothermie wird nachrangig in Bezug auf eine obligatorisch einzusetzende Bundesförderung festgelegt.
Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung
- Zuschuss für den Bau einer Solarthermieanlage.
- 100 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 75 €/m2) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung.
- 200 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 150 €/m2) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
- Zuschuss für das Solarthermie-Monitoring.
Das obligatorische Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von
- 2.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis einschließlich 100 m2.
- 3.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 100 bis einschließlich 200 m2.
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen
- Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage wird mit Zuschüssen zwischen 90 €/m² und 120 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert.
Weitere Module
- Die Förderdetails für die weiteren Module können der Förderrichtlinie entnommen werden.