Erneuerbare Wärme
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Zuschüsse zu Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
Wer wird gefördert?
- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Was wird gefördert?
Wärmepumpen
- Im Neubau: Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen.
- Im Bestand: Luft/Wasser-Wärmepumpen, Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen.
- Im Bestand: den Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe.
Erschließung von Wärmequellen
- Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe und Erdwärmekollektoren).
- Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie.
- PVT-Kollektor-Anlagen als Wärmequelle für Wärmepumpen.
- Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser.
Solarthermie und Heizungsmodernisierung
- Gefördert werden Solarthermieanlagen ab einer Mindest-Bruttokollektorfläche von 20 m² für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Es werden sowohl heizungsunterstützende als auch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung sowie Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen, gefördert.
- Das Solarertrags-Monitoring ist verpflichtend und wird zusätzlich gefördert.
- Austausch von fossil befeuerten Heizungsanlagen bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage.
Bioenergie-Anlagen
- Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW.
- Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
- Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Anlage oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz.
- Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme; mindestens 100.000 € notwendige Investitionskosten.
Was sind die Voraussetzungen?
- Bei Erfüllung der Anforderungen an diese Förderrichtlinie, kann anstatt des Zuschusses, das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung von Wärmepumpe sowie Geothermie genutzt werden.
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
- Alle Installationen müssen von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, die in die Handwerksrolle für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Solarthermie: auch Dachdeckerhandwerk, Wärmepumpe: auch Kälteanlagenbauer-Handwerk) eingetragen sind.
- Die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG) sind zu erfüllen.
- Sofern Sie auch die Modernisierung der Gebäudehülle planen, beachten Sie auch unsere Förderprogramme Wärmeschutz im Gebäudebestand (Eigenheime und WEGs) und Modernisierung von Mietwohnungen (ab 3 Wohneinheiten).
Wie wird gefördert?
Modul Wärmepumpen
- Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 125 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 5.000 €.
- Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 90 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.500 €.
- Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500kW.
- Der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, bei gleichzeitigem Einbau einer geförderten Wärmepumpe, wird mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00 € je Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.
Modul Erschließung von Wärmequellen
- Für Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie mit Hilfe von Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe oder Erdwärmekollektoren beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % der notwendigen Investitionskosten.
- Für PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.
- Für Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der notwendigen Investitionskosten.
- Die Förderung der Nutzung der Tiefengeothermie wird nachrangig in Bezug auf eine obligatorisch einzusetzende Bundesförderung festgelegt.
Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung
- Zuschuss für den Bau einer Solarthermieanlage.
- 100 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 75 €/m2) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung.
- 200 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 150 €/m2) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
- Zuschuss für das Solarthermie-Monitoring.
Das obligatorische Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von
- 2.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis einschließlich 100 m2.
- 3.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 100 bis einschließlich 200 m2.
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen
- Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage wird mit Zuschüssen zwischen 90 €/m² und 120 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert.
Weitere Module
- Die Förderdetails für die weiteren Module können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Anstalt öffentlichen Rechts
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel.: 0 (+49) 40 - 248 46-0
Fax: 0 (+49) 40 - 248 46-432
E-Mail: info@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Erneuerbare Wärme
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.