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Ersatz von Ölheizkesseln

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bremen

Fördergeber Freie Hansestadt Bremen
Stand Juni 2022

Das Land Bremen fördert den Ersatz von Ölheizkesseln in bestehenden Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Unternehmen, die sich vertraglich zur Übernahme der Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Ersatz von Ölheizkesseln in Wohngebäuden durch Wärmeerzeuger mit einem möglichst geringen Einsatz an nicht erneuerbarer Primärenergie

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Die Fördersumme richtet sich nach Art der Wärmeerzeugung.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Bremische Verwaltung
Referat 21: Energie, Klimaschutz, Umwelttechnik

Ansprechperson
Martina Dorawa
Breitenförderprogramme zur Energieeinsparung

Tel: 0 (+49) 421 36110858
Fax: 0 (+49) 421 49610858
E-Mail: martina.dorawa@remove-this.umwelt.bremen.de

Weiterführende Informationen

Ersatz von Ölheizkesseln


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.