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Hamburger Gründachförderung

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Gründächer | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Mai 2022

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert die freiwillige Durchführung von Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg.

Wer wird gefördert?

  • Grundeigentümer.
  • Dinglich Verfügungsberechtigte.
  • Erbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.

Was wird gefördert?

  • Sämtliche Kosten der Dachbegrünung und der Fertigstellungspflege auf oberirdischen Geschossen im Neubau und Bestand.
  • Ab 20 m² Nettovegetationsfläche und bis zu 30° Dachneigung.
  • Ab mind. 8 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke im Neubau und Bestand bei Gewerbe- und Garagenbauten sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden.
  • Ab 12 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke beim Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden.
  • Wandgebundene Fassadenbegrünung ab 10 m² bei mindestens 1.000 € Baukosten.
  • Bodengebundene Fassadenbegrünung.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
  • Gebäudestandort in Hamburg.
  • Begrünung muss freiwillig sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderung der Dachbegrünung in Form eines einmaligen Zuschusses von maximal 100.000 € pro Gebäude inkl. der möglichen Zuschläge.
  • Förderung unterschiedlich hohe Anteile der förderfähigen Kosten in Abhängigkeit vom Gebäudetyp und der Nettovegetationsfläche.
  • Gewährung von Zuschläge für besonders förderwürdige oder aufwendigere Maßnahmen.
  • Zuschuss 40 % der förderfähigen Kosten bei selbstgenutztes Wohneigentum von Privatpersonen bei einer Größe von 20 - 100 m².

 

Für alle anderen Gebäude gliedert sich die Förderung in die Grundförderung:

  • 10 €/m² + Zuschläge für die Substratdicke. Bis zu 90 €/m² sind möglich und die Fertigstellungspflege (50 % der Pflegekosten).
  • Fassadenbegrünung wird mit 40 % der Förderfähigen kosten unterstützt, der Zuschuss erfolgt einmal (maximal 100.000 € pro Gebäude bzw. Bauwerk).

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Berücksichtigung der insgesamt gewährten staatlichen Mittel.

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

 

Ansprechpersonen

Katrin Winkler

Tel: 0 (+49) 40/248 46- 345

E-Mail: k.winkler@remove-this.ifbhh.de

 

Sabine Schempp

Tel: 0 (+49) 40/248 46-276

E-Mail: s.schempp@remove-this.ifbhh.de

Weiterführende Informationen

Hamburger Gründachförderung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.