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Hamburger Gründachförderung
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Gründächer | Hamburg
Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand
Mai 2022
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert die freiwillige Durchführung von Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg.
Wer wird gefördert?
- Grundeigentümer.
- Dinglich Verfügungsberechtigte.
- Erbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.
Was wird gefördert?
- Sämtliche Kosten der Dachbegrünung und der Fertigstellungspflege auf oberirdischen Geschossen im Neubau und Bestand.
- Ab 20 m² Nettovegetationsfläche und bis zu 30° Dachneigung.
- Ab mind. 8 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke im Neubau und Bestand bei Gewerbe- und Garagenbauten sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden.
- Ab 12 cm durchwurzelbarer Aufbaudicke beim Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden.
- Wandgebundene Fassadenbegrünung ab 10 m² bei mindestens 1.000 € Baukosten.
- Bodengebundene Fassadenbegrünung.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Gebäudestandort in Hamburg.
- Begrünung muss freiwillig sein.
Wie wird gefördert?
- Förderung der Dachbegrünung in Form eines einmaligen Zuschusses von maximal 100.000 € pro Gebäude inkl. der möglichen Zuschläge.
- Förderung unterschiedlich hohe Anteile der förderfähigen Kosten in Abhängigkeit vom Gebäudetyp und der Nettovegetationsfläche.
- Gewährung von Zuschläge für besonders förderwürdige oder aufwendigere Maßnahmen.
- Zuschuss 40 % der förderfähigen Kosten bei selbstgenutztes Wohneigentum von Privatpersonen bei einer Größe von 20 - 100 m².
Für alle anderen Gebäude gliedert sich die Förderung in die Grundförderung:
- 10 €/m² + Zuschläge für die Substratdicke. Bis zu 90 €/m² sind möglich und die Fertigstellungspflege (50 % der Pflegekosten).
- Fassadenbegrünung wird mit 40 % der Förderfähigen kosten unterstützt, der Zuschuss erfolgt einmal (maximal 100.000 € pro Gebäude bzw. Bauwerk).
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Berücksichtigung der insgesamt gewährten staatlichen Mittel.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechpersonen
Katrin Winkler
Tel: 0 (+49) 40/248 46- 345
E-Mail: k.winkler@ifbhh.de
Sabine Schempp
Tel: 0 (+49) 40/248 46-276
E-Mail: s.schempp@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Hamburger Gründachförderung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.