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Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt

Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Energieeffizienz | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW Bank
Stand März 2024

Unterstützt den erstmaligen Neu- und Ausbau von Landstromanlagen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.

Wer wird gefördert?

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den erstmaligen Neu- und Ausbau von mind. 10 Jahre betriebenen Landstromanlagen an Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.
 

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Landstromanlagen, angeschlagene Kabel, Leistungselektronik.
  • Lastmanagement bei mehreren Landstromanlagen.
  • Energiemanagementsysteme.
  • Kennzeichnung.
  • Fundament, Anfahrschutz, Beleuchtung.
  • Tiefbau, Wiederherstellung der Oberfläche für Anlage und erforderliche Zuleitungen.
  • Montage und Inbetriebnahme.
  • Netzanschluss, d.h. die technische Verbindung des Ladestandorts an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz sowie das Telekommunikationsnetz.
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.
  • Erforderliche Planungsleistungen Dritter.

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Beginn des Vorhabens erst nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides.
  • Nachweis eines hohen Nutzungspotenzials durch gewerbliche Binnenschifffahrt im Mindestbetriebszeitraum.
  • Regelmäßige Nutzung des Liegeplatzes durch landstromfähige Schiffe muss absehbar sein.
  • Vergabe von Konzessionen/Aufträgen für Bau, Modernisierung, Betrieb oder Anmietung der Landstromanlage unter wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen.
  • Diskriminierungsfreier Zugang und Nutzung für Personal von Frachtschiffen und Fahrgastschiffen zu bekannten Betriebszeiten und -bedingungen.
  • Betrieb und Unterhaltung der Anlage für mindestens 10 Jahre.
  • Dauerhafte Versorgung der Anlage mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen für mindestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme.
  • Bevorzugung von Strom aus Anlagen, die bei Vertragsabschluss nicht älter als 6 Jahre sind.

Wie wird gefördert?

Förderart: Zuschuss.
Förderumfang: Bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.


Förderhöhe:

  • Max. 150.000 € für eine einzelne Landstromanlage für die Güterbinnenschifffahrt.
  • Max. 525.000 € für eine einzelne Anlage der Personenschifffahrt.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW Bank
Tel.: 0 (+49) 211 91741 4500
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.