Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Energieeffizienz | Nordrhein-Westfalen
Unterstützt den erstmaligen Neu- und Ausbau von Landstromanlagen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.
Sie können einen Zuschuss erhalten für den erstmaligen Neu- und Ausbau von mind. 10 Jahre betriebenen Landstromanlagen an Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
Förderart: Zuschuss.
Förderumfang: Bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.
Förderhöhe:
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
NRW Bank
Tel.: 0 (+49) 211 91741 4500
E-Mail: info@ nrwbank.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.