Zurück zur Übersicht

Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt

Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Energieeffizienz | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW Bank
Stand März 2024

Unterstützt den erstmaligen Neu- und Ausbau von Landstromanlagen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den erstmaligen Neu- und Ausbau von mind. 10 Jahre betriebenen Landstromanlagen an Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Landstromanlagen, angeschlagene Kabel, Leistungselektronik
  • Lastmanagement bei mehreren Landstromanlagen
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung
  • Fundament, Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Wiederherstellung der Oberfläche für Anlage und erforderliche Zuleitungen
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss, d.h. die technische Verbindung des Ladestandorts an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz sowie das Telekommunikationsnetz
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
  • erforderliche Planungsleistungen Dritter

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Beginn des Vorhabens erst nach Erteilung eines Zuwendungsbescheides
  • Nachweis eines hohen Nutzungspotenzials durch gewerbliche Binnenschifffahrt im Mindestbetriebszeitraum
  • Regelmäßige Nutzung des Liegeplatzes durch landstromfähige Schiffe muss absehbar sein
  • Vergabe von Konzessionen/Aufträgen für Bau, Modernisierung, Betrieb oder Anmietung der Landstromanlage unter wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen
  • Diskriminierungsfreier Zugang und Nutzung für Personal von Frachtschiffen und Fahrgastschiffen zu bekannten Betriebszeiten und -bedingungen
  • Betrieb und Unterhaltung der Anlage für mindestens 10 Jahre
  • Dauerhafte Versorgung der Anlage mit 100% Strom aus erneuerbaren Energiequellen für mindestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme
  • Bevorzugung von Strom aus Anlagen, die bei Vertragsabschluss nicht älter als 6 Jahre sind

Wie wird gefördert?

Förderart: Zuschuss
Förderumfang: bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
Förderhöhe:

  • max. 150.000 € für eine einzelne Landstromanlage für die Güterbinnenschifffahrt
  • max. 525.000 € für eine einzelne Anlage der Personenschifffahrt

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW Bank
Tel.: 0 (+49) 211 91741 4500
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.