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Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Barrierefreiheit | Wassereffizienz | Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand Mai 2022

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern fördert Modernisierungen und Instandsetzungen von selbst genutzten Wohnbauten zur Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung der Bevölkerung sowie zur Unterstützung der Stadtumbauprozesse und Sicherung stabiler Wohnungsmärkte.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von Miet- oder Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum

Was wird gefördert?

Bauliche Modernisierungsmaßnahmen:

  • nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer
  • nachhaltige Einsparungen von Energie und Wasser
  • Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen
  • Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik
  • Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität

Was sind die Voraussetzungen?

  • Gebäudestandort in Mecklenburg-Vorpommern
  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • im Landesraumentwicklungsprogramm und in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- und Grundzentren festgelegte Maßnahmen nur förderungsfähig
  • Wohneigentum älter als 10 Jahre
  • Gebäudenutzung überwiegend für Wohnzwecken
  • Eigenleistung mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Wie wird gefördert?

  • Finanzierung bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben von bis zu 1000 € je m²/Wohnfläche (max. 104.000 € je Wohneinheit)
  • Dahrlehensbetrag min. 20.000 €
  • Darlehen zinsfrei bis zur vollständigen Darlehenstilgung

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • kumulativer Einsatz anderer öffentlicher Zuwendungen wie Darlehen, Zuschüsse und Zulagen für das Förderobjekt grundsätzlich möglich
  • Summe der öffentlichen Zuwendungen nicht mehr als 80 % der Gesamtausgaben

Kontakt

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstraße 213

19061 Schwerin

 

Ansprechpersonen

Silke Schmeling

Tel: 0 (+49) 385 6363-1345

E- Mail: silke.schmeling@remove-this.lfi-mv.de

 

Annette Ahrens

Tel: 0 (+49) 385 6363-1334

E-Mail: annette.ahrens@remove-this.lfi-mv.de

Weiterführende Informationen

Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.