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Steuerlich geförderte Forschung
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- © AdobeStock/ Yakobchuk Olena
Um im Unternehmen Material und Energie zu sparen, müssen durchaus auch derzeit unbekannte Wege gegangen werden. Hierzu braucht es gezielte Forschung. Mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretene Forschungszulagengesetz (FZulG) können sich Unternehmen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung steuerlich fördern lassen. Die Bescheinigungsstelle für die Anträge hat nun ihre Arbeit aufgenommen.
Viele Beispiele aus der Praxis zeigen: Mit neuen Technologien lassen sich Produktionsprozesse so gestalten, dass der Ressourcenverbrauch an Material und Energie deutlich gesenkt werden kann. Die Forschung an und die Entwicklung von neuen Technologien ist teilweise nur mit hohen Investitionen möglich. Dieser Aufwand wird nun steuerlich gefördert. Am 1. Januar 2020 trat dazu in Deutschland das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ in Kraft. Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung sowie der experimentellen Entwicklung.
Voraussetzung für die Forschungszulage ist im ersten Schritt eine Bestätigung, dass es sich bei dem Vorhaben um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt. Mit dieser Bescheinigung, einem Grundlagenbescheid für die Finanzverwaltung, können die Unternehmen im zweiten Schritt beim zuständigen Finanzamt die Forschungszulage beantragen.
Hierzu hat ein Konsortium, bestehend aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AiF Projekt GmbH und dem DLR PT eine Bescheinigungsstelle für die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Vorhaben (BSFZ) in deutschen Unternehmen eingerichtet und bearbeitet die ersten Anträge. Die BSFZ arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weitere Informationen und Termine über Informationsveranstaltungen finden Sie unter www.bescheinigung-forschungszulage.de.
Servicestelle Ressourceneffizienz
0800 934 23 75
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