Produktrecht

Diese Informationssammlung gibt einen Überblick zu gesetzlichen Regelungen für das Produktrecht im Kontext der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Darüber hinaus sind weiterführende Informationsangebote verlinkt.

 

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Stand: Juli 2024

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Mit Klick auf die blauen Buttons können Sie zwischen der deutschen oder europäischen Rechtsebene wählen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die hier aufgeführten rechtlichen Regelungen in alphabetischer Reihenfolge sortiert.

Nachfolgenden finden Sie einige Informationen zur Abgrenzung des hier dargestellten Rechtsgebiets: Für eine große Bandbreite an Produktkategorien bestehen zusätzlich relevante, spezielle Rechtsgrundlagen, die hier nicht detailliert dargestellt sind. Diese umfassen z. B. das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das für Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Futtermittel, kosmetische Mittel sowie Bedarfsgegenstände des Regelungsbereichs gilt, das Arzneimittelgesetz (AMG), das für Arzneimittel gilt, das Medizinproduktegesetz (MPG), das für Medizinprodukte gilt oder die europäische Biozid-Verordnung, die für Biozid-Produkte gilt.

Ferner bestehen spezialgesetzliche Grundlagen z. B. für bestimmte für Maschinen (EU-Lärm bzw. „Outdoor“-Richtlinie, EU-Richtlinie zu Aufzügen oder zu Seilbahnen), Elektrische Geräte (EU-Niederspannungsrichtlinie, EU-Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit, zu Funkanlagen oder die Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen), Druckbehälter (Druckbehälterrichtlinie, Druckgeräterichtlinie), Messgeräte (nichtselbständige Waagen, Messgeräte-Richtlinie). Ferner sind die bereits im Rechtsbereich „Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht“ berücksichtigten rechtliche Regelungen hier nicht mit aufgeführt, da sie u. a. die Sammlung, Behandlung, das Recycling, das Abfallende oder die Entsorgung einzelner Produktgruppen mit umfassen. Dies gilt z. B. für Regelungen zum Elektroprodukt-, Altfahrzeug-, Batterie- oder Verpackungsrecht. Gleiches gilt z. B. auch für die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) sowie deren nationale Umsetzung.

Es bestehen zu den genannten Normen eventuell untergesetzliche Regelungen sowie Detail-Regelungen im jeweiligen Länderrecht bzw. weitere Zuständigkeiten und Regelungen auf subbundesstaatlicher Ebene (z. B. Landkreise und Kommunen).

Zu den Themen- und Rechtsbereichen

Kreislaufwirtschaftsrecht

Das Icon symbolisiert den Bereich Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht. Es ist das Recyling-Symbol zu sehen. Zur Informationssammlung

Anlagengenehmigungsrecht

Das Icon symbolisiert den Rechtsbereich Anlagengenehmigungsrecht. Es ist eine Maschine zu sehen. Zur Informationssammlung

Kontakt

Bei Fragen zum Thema „Rechtlicher Rahmen zur Ressourceneffizienz“ helfen wir Ihnen gerne weiter.

Tel.: +49 (0)30 2759506-505

E-Mail: zre-info@vdi.de