Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung dieser Orientierungshilfe übernimmt das VDI ZRE keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung der Nutzenden. Die hier auffindbaren Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar.
Mit Klick auf die blauen Buttons können Sie zwischen der deutschen oder europäischen Rechtsebene wählen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die hier aufgeführten rechtlichen Regelungen in alphabetischer Reihenfolge sortiert.
Nachfolgenden finden Sie einige Informationen zur Abgrenzung des hier dargestellten Rechtsgebiets: Für eine große Bandbreite an Produktkategorien bestehen zusätzlich relevante, spezielle Rechtsgrundlagen, die hier nicht detailliert dargestellt sind. Diese umfassen z. B. das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das für Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Futtermittel, kosmetische Mittel sowie Bedarfsgegenstände des Regelungsbereichs gilt, das Arzneimittelgesetz (AMG), das für Arzneimittel gilt, das Medizinproduktegesetz (MPG), das für Medizinprodukte gilt oder die europäische Biozid-Verordnung, die für Biozid-Produkte gilt.
Ferner bestehen spezialgesetzliche Grundlagen z. B. für bestimmte für Maschinen (EU-Lärm bzw. „Outdoor“-Richtlinie, EU-Richtlinie zu Aufzügen oder zu Seilbahnen), Elektrische Geräte (EU-Niederspannungsrichtlinie, EU-Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit, zu Funkanlagen oder die Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen), Druckbehälter (Druckbehälterrichtlinie, Druckgeräterichtlinie), Messgeräte (nichtselbständige Waagen, Messgeräte-Richtlinie). Ferner sind die bereits im Rechtsbereich „Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht“ berücksichtigten rechtliche Regelungen hier nicht mit aufgeführt, da sie u. a. die Sammlung, Behandlung, das Recycling, das Abfallende oder die Entsorgung einzelner Produktgruppen mit umfassen. Dies gilt z. B. für Regelungen zum Elektroprodukt-, Altfahrzeug-, Batterie- oder Verpackungsrecht. Gleiches gilt z. B. auch für die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) sowie deren nationale Umsetzung.
Es bestehen zu den genannten Normen eventuell untergesetzliche Regelungen sowie Detail-Regelungen im jeweiligen Länderrecht bzw. weitere Zuständigkeiten und Regelungen auf subbundesstaatlicher Ebene (z. B. Landkreise und Kommunen).