Grauwasser bezeichnet leicht verschmutztes, fäkalienfreies Abwasser. Dieses kann in einer Grauwassernutzungsanlage zu Betriebswasser aufbereitet und für folgende Zwecke erneut verwendet werden:
Bei warmem Grauwasser, wie es häufig in Duschen oder Badewannen anfällt, besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Wärmerückgewinnung. Die gewonnene Wärme eignet sich z. B. zur Vorerwärmung von Trinkwasser, was ein hohes Ressourcenschonungspotenzial mit sich bringt. Im öffentlichen Bereich eignet sich die Grauwassernutzung insbesondere dort, wo es in größeren Mengen anfällt (z. B. in Sportstätten). Durch die hier oftmals anzutreffende Zentrierung der Waschräume wird die Länge des zweiten Leitungsnetzes für Betriebswasser auf ein Minimum reduziert.
In privaten Haushalten reduziert die Zweifachnutzung des Trinkwassers den Wasserverbrauch (also auch den Abwasseranfall) um etwa 30 – 45 Liter pro Tag. Ein großer Vorteil besteht darin, dass in durchschnittlichen Haushalten der Anfall an Grauwasser dem Bedarf an Betriebswasser entspricht. Anlagen zum Recycling von Grauwasser können im Vergleich zu Regenwassernutzungsanlagen kompakter ausgeführt werden. Ein zusätzlicher Vorteil der Nutzung ist das Sparen von Abwassergebühren, die sich bei einer Regenwassernutzung nicht ergeben. Einen entsprechend hohen Grauwasseranfall vorausgesetzt, ist eine Grauwasseranlage im Vergleich zur Regenwassernutzung besonders günstig. Allerdings ist die Regenwassernutzung im Gegensatz zur Grauwassernutzung ohne Aufbereitung möglich.
Zur Erfassung des Grauwassers sowie zur Verteilung des Betriebswassers sind separate Leitungsnetze erforderlich. Eine unmittelbare Verbindung zur Trinkwasserinstallation ist nicht zulässig.
Im Allgemeinen setzt sich eine Grauwassernutzungsanlage aus den folgenden Komponenten zusammen:
Alle Grau- und Betriebswasser führenden Komponenten sind durchgängig und dauerhaft zu kennzeichnen und zusätzlich mit dem Hinweis „kein Trinkwasser“ zu versehen. Ist bei Entnahmestellen eine Verwechselungsgefahr, z. B. durch Kinder oder sehbeeinträchtige Personen, nicht auszuschließen, sind diese entsprechend zu sichern. Für Qualitätsanforderungen an aufbereitetes Grauwasser kann die EU-Richtlinie 2006/7/EG zur Badewasserqualität von Binnengewässern herangezogen werden.
Detaillierte Informationen zur Anlagentechnik von Grauwasseranlagen, zu den Anforderungen an einzelne Komponenten, zu Aufbereitungsverfahren sowie zur Instandhaltung finden Sie in der Richtlinie VDI 2070 „Betriebswassermanagement für Gebäude und Liegenschaften“.