Stromvergütung für KWK-Anlagen
Bestand/Neubau | Alle Gebäudetypen | Zuschuss | KWK-Anlagen | Bund
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: 06/2020
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Wer wird gefördert?
keine Einschränkung
Was wird gefördert?
KWKG 2012
- Neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen, die bis zum 031.12.2015 in Dauerbetrieb genommen wurden
- Neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2016 in Betrieb genommen werden, für die die Betreiber jedoch die Übergangsregelungen des § 35 Abs.3 bis 6 KWKG 2016 beanspruchen
KWKG 2016
- Neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2016 in Dauerbetrieb genommen werden (ausgenommen sind KWK-Anlagen, die mit Stein- oder Braunkohle befeuert werden)
- Bestehende Gas-KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung über 2 MWel
- Außerdem können Vorbescheide für geplante KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung über 10 MWel beantragt werden
KWKG 2017
- Ausschreibungen für die Förderung von KWK-Anlagen zwischen 1-50 MW sowie innovative KWK-Systeme
KWKG 2019
- Zuschlagssätze für bestehende KWK-Anlagen im Leistungsbereich ab 50 MW bis 300 MW werden für das Kalenderjahr 2019 angepasst
- neuer Anlagentyp: Dampfsammelschienen-KWK-Anlage fasst alle KWK-Anlagen sowie Dampferzeuger und Dampfturbinen, die über eine gemeinsame Dampfsammelschiene miteinander verbunden sind, zu einer KWK-Anlage zusammen --> Zulassung von Einzelblöcken, die mit einer Dampfsammelschiene verbunden sind, ist grundsätzlich nicht mehr möglich
Was sind die Voraussetzungen?
- Zulassung der KWK-Anlage durch die BAFA
Wie wird gefördert?
- Förderung in Form eines Zuschusses
- Höhe des Zuschlags und die Dauer seiner Gewährung abhängig von der Anlagengröße sowie der Zuordnung zum KWKG 2012 oder KWKG 2016, KWGK 2017 oder KWGK 2019
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
laut KWKG 2019:
- Eine Kumulierung des KWK-Zuschlags mit Investitionszuschüssen ist für KWK-Anlagen ab 20 kW elektrischer Leistung nicht mehr zulässig
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 425 – KWK, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908 1962 (für Rückfragen zum elektronischen Anzeigeverfahren)
Tel.: 06196 908 2842 oder -2462 (für allgemeine Rückfragen zum Antragsverfahren)
Weiterführende Informationen
Stromvergütung für KWK-Anlagen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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