Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Barrierefreiheit | Hamburg
Fördergeber: IFB Hamburg
Stand: 06/2020
Das Land Hamburg fördert Baumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in bestehenden Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer selbstgenutzten Wohnimmobilie sind
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Förderung der Barrierefreiheit
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
- Verwendung von umweltfreundlichen Baustoffen
Anforderungen an fertiggestellte Wohnung:
- barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung
- Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung
- ebenerdiger Duschplatz
- Mindestdurchgangsbreite von Innentüren 80 cm erforderlich (Ausnahmen: Gäste-WC)
- angemessene Gesamtkosten im Verhältnis zur Erhöhung des Gebrauchswert und der Nutzungsdauer
- Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen
Wie wird gefördert?
- Bis zu 15.000 € Zuschuss pro Wohnung
- Bagatellgrenze 3.000 €
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Die Kombination mit weiteren Förderprogrammen der KfW Bankengruppe ist grundsätzlich möglich.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel.: 040 24846 0
Fax: 040 24846 432
E-Mail: info@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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