Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements
Bestand/Neubau | Gewerbl. genutzte Gebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Niedersachsen
Fördergeber: Nbank
Stand: 07/2020
Die Nbank gewährt mit Mittel aus Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Mitteln des Landes Niedersachsen. Zuwendungen zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz.
Wer wird gefördert?
- KMU der gewerblichen Wirtschaft
- Einrichtungen, Unternehmen, Verbände, Kammern und Branchenvertretungen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben und KMU in Niedersachsen in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz unterstützen
Was wird gefördert?
- Investitionen in Gebäude und Anlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs (z. B. Prozesswärmeoptimierung, die Abwärmenutzung, den Einsatz energieeffizienter Geräte und Anlagen sowie erneuerbarer Energien)
- Die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie von Wärmenetzen zur Verteilung der in den Anlagen erzeugten Wärme und die innovative Speicherung der generierten Energie
- Untersuchungen und Durchführbarkeitsstudien zur Erarbeitung praxisbezogener Konzepte zum Thema Ressourceneffizienz
- Betriebliche Investitionen zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz
- Aufbau von Kompetenzzentren, Studien/Ideenwettwerbe für KMU zum Aufbau einer Sekundärrohstoffbörse
- Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke in Niedersachsen
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
- Energieeffizienzprojekte mit einer Zuwendung von weniger als 25.000 € zum Zeitpunkt der Bewilligung werden nicht gefördert
- Bestimmte Kriterien sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit nachzuweisen (u. a. eine erwartete CO2 Einsparung von mindestens 140 t pro 1.000.000 € Investitionssumme ein innovativer Ansatz und die Qualität des Gesamtkonzeptes)
Wie wird gefördert?
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden zu maximal 50 % aus EFRE- Mitteln und zu maximal 20 % aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert
- Zusätzliche Erhöhung der Beihilfeintensität um bis zu 20 % für kleine und bis zu 10 % für mittlere Unternehmen
- Die Förderungen finden nach Maßgabe der AGVO statt
Für Energieeffizienzprojekte:
- I. d. R. bis zu 30 % Beihilfeintensität
- 45 % sofern Beihilfen für hochintensive KWK-Anlagen gewährt werden sollen
- Bis zu 45 % der beihilfefähigen Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien
- 45 % Beihilfeintensität zur Förderung energieeffizienter Fernwärme
- Maximale Förderhöhe aus Mitteln des EFRE beträgt 250.000 €
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen zulässig, EU-Mittel sind hierbei ausgeschlossen.
Kontakt
Team Energieeffizienz und Vergaberecht
Telefon: 0511 30031-941
E-Mail: ressourceneffizienz@nbank.de
Weiterführende Informationen
Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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