Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) 3.Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) - Zuschuss
Bestand | Wohngebäude | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: 06/2021
Die BAFA fördert im Rahmen der BEG EM den Einbau von energieeffizienten und nachhaltigen Heizungstechniken sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung einbindet.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern oder Verbände)
- gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen)
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften)
Was wird gefördert?
- Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
- Gas-Hybridheizungen
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
- Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme (Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) ist nicht gefordert, wird aber empfohlen)
- mit der Baumaßnahme muss das energetische Niveau des Gebäudes verbessert werden
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs
- Baumaßnahme muss mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
- Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder der BAFA gestellt werden (kein Doppelantrag)
- das Mindestinvestitionsvolumen muss bei 2000€ (brutto) liegen
Wie wird gefördert?
Fördersatz:
- 20% für die Investitionen von Gasbrennwert-Heizungen
- 30% für die Investitionen von Gas-Hybridheizungen
- 30% für Solarthermieanlagen
- 30% für Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25%
- 35% für Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55%
- 35% für Wärmepumpen
- 35% für Biomasseanlagen (bei Einhaltung eines
Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von maximal 2,5 mg/m3 erhöht sich der Zuschuss um 5%)
- 35% für Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
- werden die folgenden Heizungsanlagen mit dem Brennstoff Öl betrieben, dann kann ein zusätzlicher Bonus von 10% gewährt werden
• Gas-Hybridheizung
• Biomasseheizung
• Wärmepumpe
• EE-Hybridheizung
• Wärmeübergabestation (EE-Anteil mind 25% o. 55%)
Höchstgrenzen:
- Wohngebäude: förderfähigen Kosten sind auf max. 60.000€ pro Wohneinheit begrenzt
- Nichtwohngebäude: förderfähigen Kosten sind auf 1.000€ pro m2 Nettogrundfläche und insgesamt auf max. 15 Mio.€ begrenzt
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig
- Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz möglich
- Kombination mit einer Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich
- die Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden
- Falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60% überschritten wird, müssen die darüberhinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalten, wieder zurückerstattet werden
Kontakt
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle AS 1
Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Fax: 06196 908-1800
Weiterführende Informationen
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) 3.Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) - Zuschuss
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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