Wärme- und Kältespeicher
Bestand/Neubau | Alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: 05/2021
Mit dem Förderprogramm Wärme- und Kältespeichern werden Investitionen in innovative Speichertechnologien gefördert.
Wer wird gefördert?
- ausschließlich der Speicherbetreiber
Was wird gefördert?
- erstmalige Errichtung eines Speichers sowie die Umrüstung bestehender Wärmespeicher mit fabrikneuen Komponenten
Was sind die Voraussetzungen?
- Der Zulassungsantrag muss vollständig bis zum 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalenderjahres beim BAFA eingegangen sein
Für die Zulassung von Wärme- und Kältespeichern gelten folgende Voraussetzungen:
- Inbetriebnahme eines fabrikneuen Speichers bis zum 31.12.2026
- Wärme-bzw. Kälteeinspeisung muss zu mehr als 50% aus KW(K)K-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen erfolgen (Auf die KWK-Quote können industrielle Abwärme, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird, sowie Wärme aus erneuerbaren Energien angerechnet werden, solange der KWK-Wärmeanteil im Speicher mindestens 25% beträgt)
Wie wird gefördert?
Speicher bis 50 m³:
Speicher bis 50 m³:
- 250€ pro m³ Speichervolumen
Speicher über 50 m³:
- 250€ pro m³ Speichervolumen, jedoch darf der Zuschlag höchstens 30% der ansatzfähigen Investitionskosten betragen und maximal 10 Mio.€ pro Projekt
Es muss beachtet werden, dass die Zulassung von Speichern gebührenpflichtig ist. Die Bearbeitungsgebühren sind wie folgt aufgelistet:
- Speicher bis einschließlich 5m³: 25€
- Speicher über 5 m³ bis einschließlich 200 m³: 100€
- Speicher größer als 200 m³: 0,2% des festgelegten Zuschlags
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- keine Angaben
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung –
Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-2007
Telefon: 06196 908-2451
Telefon: 06196 908-2383
Telefon: 06196 908-2100
Weiterführende Informationen
Wärme- und Kältespeicher
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.
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